Barrierefreiheit

Unsere Gaststätte fällt unter die Ausnahmeregelung des §3 Absatz3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), da wir ein Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sind.

Wir sind daher nicht verpflichtet, unsere Online-Angebote (z.B. Zimmerbuchung, Gutscheinbestellung) nach den Anforderungen des BFSG barrierefrei zu gestalten.

Wir bemühen uns dennoch, unsere digitalen Inhalte möglichst nutzerfreundlich und zugänglich zu halten. Bei Fragen oder Schwierigkeiten kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail – wir helfen gern persönlich weiter.